Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018
ARTIKEL 1. DEFINITIONEN UND BEGRIFFE
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben: TMC Media BV: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sitz in der Zwaardstraat 16, Den Haag. Auftraggeber: die Gegenpartei von TMC Media BV. Vertrag: jeder Vertrag des Auftraggebers mit TMC Media BV bezüglich der Erbringung von Leistungen. Ergebnis oder Ergebnisse: die von TMC Media BV in materieller oder immaterieller Form zu liefernden Ergebnisse der Leistungen. Dazu gehören unter anderem Konzept- und Kommunikationsempfehlungen, Bilder, Konzepte, Illustrationen, Fotos, Quellcodes, (Entwurfs-)Entwürfe, digitale oder nicht-digitale Inhalte für Videoproduktionen, Websites, Online-Broschüren, Drucksachen und andere Multimedia-Produkte sowie sonstige Materialien oder (elektronische) Dateien, und zwar im weitesten Sinne des Wortes. Leistungen: die ohne jegliche Unterordnung und außerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder eines Werkvertrags erbrachten Leistungen/Dienstleistungen (einschließlich der Erteilung von Ratschlägen) und/oder die Lieferung von Ergebnissen, und zwar im weitesten Sinne des Wortes und wie im Vertrag angegeben. Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TMC Media BV.
ARTIKEL 2. ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen TMC Media BV und einem Auftraggeber, für den TMC Media BV diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Der Abschluss eines Vertrags mit TMC Media BV setzt voraus, dass der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit TMC Media BV, zu deren Erfüllung TMC Media BV Dritte hinzuziehen muss oder hinzuziehen wird.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen uneingeschränkt und in vollem Umfang gültig. TMC Media BV und der Auftraggeber werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
4. Wenn TMC Media BV nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies weder, dass deren Bestimmungen nicht gelten, noch dass TMC Media BV in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
5. Etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, und gelten nur in Bezug auf den spezifischen Vertrag (bzw. die Bestimmung im Vertrag), auf den sich die Abweichungen beziehen.
6. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Sollten diese Bedingungen und der Vertrag widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gelten die im Vertrag festgelegten Bedingungen.
8. TMC Media BV ist berechtigt, zu kommerziellen Zwecken über die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber und über die vom Auftraggeber erteilten Aufträge zu berichten, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich erklärt, dies nicht zu wünschen.
ARTIKEL 3. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Alle Angebote und Offerten von TMC Media BV sind unverbindlich und widerruflich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Wurde keine Annahmefrist festgelegt, können aus dem Angebot in keiner Weise Rechte abgeleitet werden. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für den Fall, dass die Dienstleistung oder die Sache, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
2. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrags kann von TMC Media BV sowohl mündlich als auch schriftlich unterbreitet werden. Erst nachdem TMC Media BV den Auftrag angenommen und die schriftliche, vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung zurückerhalten hat, ist dieser für TMC Media BV verbindlich.
3. Wurde der Auftrag mündlich erteilt oder ist die unterzeichnete Auftragsbestätigung noch nicht zurückerhalten worden, gilt der Vertrag unter Anwendung dieser Bedingungen als zustande gekommen, sobald TMC Media BV auf Wunsch des Auftraggebers mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat. Hat der Auftraggeber in diesem Fall nicht innerhalb von zwei Werktagen nach der Aufforderung durch TMC Media BV auf den Inhalt der Auftragsbestätigung reagiert, gilt diese Auftragsbestätigung als richtig und vollständig, und sowohl der Auftraggeber als auch TMC Media BV sind an deren Inhalt gebunden.
4. Die Bereitstellung von Informationen und/oder Material durch den Auftraggeber an TMC Media BV zur Ausführung der Arbeiten wird der Abgabe der in Absatz 3 genannten Aufforderung gleichgestellt.
5. Für alle Kostenvoranschläge und Angebote gilt ferner, dass diese auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben basieren. Sollten sich diese als unrichtig bzw. unvollständig erweisen, kann der Auftraggeber aus einem (angenommenen) Angebot keine Rechte gegenüber TMC Media BV ableiten und/oder kann TMC Media BV die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung stellen
. Das Vorstehende lässt das Recht von TMC Media BV auf Kündigung des Vertrags unberührt. TMC Media BV kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann oder hätte erkennen müssen, dass die Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten, der für TMC Media BV für den Abschluss des Vertrags von Bedeutung ist.
6. Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthalts-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
7. Die zum Angebot gehörenden Dokumente, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen, die von TMC Media BV oder in deren Auftrag erstellt wurden, bleiben Eigentum von TMC Media BV. Sie dürfen ohne deren Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder diesen gezeigt werden. Sie dürfen ebenso wenig ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
TMC Media BV kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Wird kein Auftrag erteilt, sind die vorgenannten Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach einer diesbezüglichen Aufforderung durch TMC Media BV frachtfrei an diese zurückzusenden.
ARTIKEL 4. ERFÜLLUNG DES VERTRAGS
1. Der Vertrag mit dem Auftraggeber ist ein Dienstleistungsvertrag im Sinne von Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) und stellt eine Verpflichtung zur Leistung von Bemühungen dar. TMC Media BV ist verpflichtet, den mit ihr vereinbarten Auftrag wie ein guter und sorgfältiger Auftragnehmer auszuführen (oder ausführen zu lassen).
2. Sofern und soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, ist TMC Media BV berechtigt, zur Ausführung ihrer Leistungen Hilfspersonen, Freiberufler und andere Dritte hinzuzuziehen. Die Anwendbarkeit der §§ 7:404, 7:407 Abs. 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der Hinzuziehung von Dritten wird TMC Media BV die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
3. TMC Media BV haftet nicht für Schäden, die auf Mängel bei der Ausführung der Tätigkeiten der in Absatz 2 genannten Dritten zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
4. Der Auftraggeber stellt TMC Media BV rechtzeitig alle Daten zur Verfügung, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
5. Werden die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten TMC Media BV nicht (rechtzeitig) zur Verfügung gestellt, ist TMC Media BV berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen und dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gemäß den jeweils geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen. TMC Media hat das Recht, den
Ausführungszeitraum erst dann beginnen zu lassen, nachdem der Auftraggeber die Daten TMC Media BV zur Verfügung gestellt hat, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte gemäß diesen Bedingungen.
6. Sofern vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann TMC Media BV die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
7. Der Versand der zu liefernden Waren erfolgt in der von TMC Media BV angegebenen Weise und auf Kosten des Auftraggebers. Möchte der Auftraggeber eine Sendung auf eine andere als die von TMC Media BV angegebene Weise erhalten, so gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
ARTIKEL 5. LIEFERUNG UND ÄNDERUNG DES AUFTRAGS
1. TMC Media BV beginnt so bald wie möglich nach Erhalt der erforderlichen Daten, Texte und/oder Bildmaterialien mit der Ausführung der Arbeiten und teilt dem Auftraggeber die voraussichtliche Lieferzeit mit.
2. Eine von TMC Media BV angegebene Lieferfrist hat, sofern nicht schriftlich davon abgewichen wird, lediglich hinweisenden Charakter und basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Umständen. Lieferfristen werden stets nur annähernd festgelegt und sind nicht verbindlich.
3. Stellt sich während der Erfüllung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Erfüllung erforderlich ist, die Leistungen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
4. Wurde der Vertrag geändert oder ergänzt, ist TMC Media BV berechtigt, diesen erst dann auszuführen, nachdem sich die Parteien über alle Änderungen und/oder Ergänzungen geeinigt haben, einschließlich des festzulegenden Zeitpunkts der Fertigstellung der Arbeiten, der Vergütung und anderer Bedingungen. Die Nichtdurchführung oder nicht sofortige Durchführung des geänderten Vertrags stellt keine Verletzung der Verpflichtungen von TMC Media BV aus dem Vertrag dar und ist für den Auftraggeber kein Grund, den Vertrag zu kündigen, (teilweise) aufzulösen oder anderweitig zu beenden. Für etwaige dadurch beim Auftraggeber entstandene Schäden haftet TMC Media BV in keinem Fall.
5. Wurde ein Festhonorar vereinbart, teilt TMC Media BV dem Auftraggeber dabei mit, ob und inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags Auswirkungen auf dieses Honorar hat. Wurde kein Festhonorar vereinbart, wird das Honorar gemäß der in Artikel 6 Absatz 4 festgelegten Methode berechnet.
6. Änderungen an einem bereits erteilten Auftrag können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist von TMC Media BV überschritten wird. Artikel 5 Absatz 4 gilt in diesem Fall entsprechend.
7. Sollte TMC Media BV wider Erwarten nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nachzukommen, kann TMC Media BV nur schriftlich in Verzug gesetzt werden. Artikel 10 Absatz 11 findet dann Anwendung.
ARTIKEL 6. VERGÜTUNGEN
1. Die Vergütung und etwaige Kostenvoranschläge lauten auf Euro, stets ohne Mehrwertsteuer und etwaige andere staatliche Abgaben von
. Neben der vereinbarten Vergütung gehen die (Un-)Kosten, Reisekosten und Kosten für von TMC Media BV hinzuziehende Dritte zu Lasten des Auftraggebers.
2. Falls TMC Media BV dies für wünschenswert hält, ist TMC Media BV berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf die Vergütung für die noch zu erbringenden Leistungen zu verlangen. TMC Media BV ist berechtigt, den Beginn ihrer Leistungen auszusetzen, bis der Vorschuss beglichen oder eine ausreichende Sicherheit dafür geleistet wurde; dies liegt im alleinigen Ermessen von TMC Media BV
.
3. Die vereinbarte Vergütung hängt in keiner Weise vom Ausgang oder den Ergebnissen des erteilten Auftrags ab.
4. Haben der Auftraggeber und TMC Media BV keine feste (periodische) Vergütung vereinbart, wird die Vergütung anhand des Stundensatzes, multipliziert mit der von TMC Media BV aufgewendeten Zeit und zuzüglich der ihr entstandenen Kosten, festgelegt.
5. TMC Media BV ist jederzeit berechtigt, die Vergütung zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, sofern die Preiserhöhung auf einer Befugnis oder Verpflichtung infolge (geänderter) Gesetze oder Vorschriften oder auf einen Anstieg unter anderem der Löhne, der Kosten Dritter oder auf andere Umstände zurückzuführen ist, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
6. Darüber hinaus hat TMC Media BV das Recht, die Vergütung zu erhöhen, wenn sich während der Ausführung der Arbeiten aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, sich herausstellt, dass der (Umfang der) ursprünglich vereinbarten Leistungen bei Vertragsabschluss in einem solchen Maße falsch eingeschätzt wurde, dass von TMC
Media BV vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, die vereinbarten Leistungen gegen die ursprünglich vereinbarte Vergütung zu erbringen.
7. Alle Reise- und Aufenthaltskosten sowie Kosten unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – für den Erwerb von Rechten (Musikrechte, Bildrechte usw.) gelten als zusätzliche Kosten und sind vom Auftraggeber gesondert zu zahlen, auch wenn diese im Angebot oder im Vertrag nicht aufgeführt sind. Diese Kosten werden der (End-)Rechnung separat hinzugefügt und mit einer Aufstellung versehen. TMC Media BV ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die physischen Unterlagen auszuhändigen. Die Erstattung der Reisekosten mit dem PKW beträgt 0,45 Eurocent pro Kilometer, zuzüglich Mehrwertsteuer sowie der in angemessener Höhe für den Auftraggeber anfallenden Parkgebühren. Die Erstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel entspricht den tatsächlichen Reisekosten.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle weiteren angemessenen Kosten zu erstatten, die TMC Media BV im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags entstanden sind.
9. Die Vergütung wird dem Auftraggeber regelmäßig, pro Phase oder nach Abschluss der (jeweiligen) Arbeiten in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 7. ZAHLUNG
1. Die Zahlung hat stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von TMC Media BV festzulegenden Weise zu erfolgen.
2. Bei Verträgen mit einem Wert von mehr als 1.000,00 € oder bei Aufträgen, bei denen TMC Media BV Materialien bei Dritten mieten, Druckerzeugnisse zu beschaffen oder anderweitig Kosten bei Dritten zu verursachen, ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbetrags des Vertrags zu leisten. Nach Abschluss (der jeweiligen Phase) der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die verbleibenden 50 % der Vergütung.
3. Kommt der Auftraggeber der fristgerechten und/oder vollständigen Zahlung einer Rechnung nicht nach, so gerät er von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber hat dann auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil eines Monats zu zahlen, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Auftraggebers bis zur vollständigen Begleichung des
geschuldeten Betrags berechnet.
4. Der Auftraggeber ist zu keiner Zeit berechtigt, seine gegenüber TMC Media BV bestehenden Verbindlichkeiten aufzurechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Auftraggeber, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Artikel 231 bis einschließlich 247, Buch 6 BW) berufen kann, ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
5. Befindet sich der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen (gerichtlichen und außergerichtlichen) Kosten zur außergerichtlichen Durchsetzung der Forderungen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Sätze berechnet und betragen mindestens 15 % der geschuldeten Beträge. Hat TMC Media BV jedoch höhere Inkassokosten aufgewendet, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten. Etwaige entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf die geschuldeten Inkassokosten zudem gesetzliche Zinsen zu zahlen.
6. Wird der Fortschritt bei der Ausführung der Arbeiten durch Versäumnis oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt auf seiner Seite verzögert, ist TMC Media BV berechtigt, den vollständig vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Betrag an TMC Media zu zahlen.
ARTIKEL 8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG VON VERTRÄGEN
1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus seiner Art und seinem Zweck ergibt sich, dass er auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
2. TMC Media BV und der Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, einen unbefristeten Vertrag durch Kündigung zu beenden. Eine gerichtliche Intervention ist hierfür nicht erforderlich. Eine solche Kündigung muss per Einschreiben unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 (einem) Monat erfolgen.
3. Ein befristeter Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, es liegen derart dringende Umstände vor, aufgrund derer von TMC Media BV oder dem Auftraggeber vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, den Vertrag fortbestehen zu lassen. Dies ist der anderen Partei begründet und schriftlich mitzuteilen. Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers, die gesamte vereinbarte Vergütung an TMC Media BV zu zahlen.
4. Darüber hinaus kann der Vertrag von TMC Media BV gemäß Artikel 3.5 dieser Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin von TMC Media BV entstandenen Kosten zu erstatten, zuzüglich 50 % der (verbleibenden) vereinbarten Vergütung.
5. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die von TMC Media BV gemäß Artikel 6.6 vorgenommene Erhöhung der Vergütung mehr als 10 % der vereinbarten Vergütung beträgt und die Parteien nach einer diesbezüglichen Beratung keine Einigung erzielen konnten. Erfolgt die vorgenannte Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags, kann der Auftraggeber den Vertrag unverzüglich kündigen, unabhängig vom Prozentsatz der Erhöhung.
6. Bei einer Stornierung des Vertrags innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten wird die Vergütung in Höhe von 50 % der angebotenen Lohnkosten und 25 % der Gerätekosten in Rechnung gestellt. Kosten für die Stornierung von durch TMC Media BV gemieteten Materialien, Geräten, Freiberuflern und Dienstleistungen werden dem Auftraggeber gemäß den Bedingungen der jeweiligen Partei in voller Höhe in Rechnung gestellt.
7. Wird der Vertrag vom Auftraggeber vorzeitig aus anderen als den in Absatz 5 oder 6 genannten Gründen gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, der TMC entstandenen (Un-)Kosten und des bei TMC Media BV nachweislich entstandenen Schadens (wie Auslastungsverluste und zusätzliche Kosten), die durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entstanden sind, es sei denn, die Ursache für die vorzeitige Beendigung des Vertrags liegt in einer Pflichtverletzung, die ausschließlich TMC Media BV zuzurechnen ist.
7. Falls der Auftraggeber in Konkurs gerät, einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder seinen Geschäftsbetrieb einstellt, ist TMC Media BV berechtigt, den Vertrag unverzüglich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.
9. Unbeschadet ihrer an anderer Stelle in diesen Bedingungen festgelegten Rechte ist TMC Media BV berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag (teilweise) aufzulösen, wenn:
• der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt;
• TMC Media BV nach Abschluss des Vertrags von Umständen Kenntnis erlangt hat, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen ihm gegenüber nicht (ordnungsgemäß) erfüllen wird;
• der Auftraggeber bei oder nach Abschluss des Vertrags aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
• wenn aufgrund von Verzögerungen seitens des Auftraggebers von TMC Media BV nicht mehr erwartet werden kann, dass sie den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.
10. TMC Media BV ist zudem berechtigt, die Aushändigung von Unterlagen oder sonstigen Gegenständen an den Auftraggeber oder Dritte auszusetzen, bis alle fälligen Forderungen von TMC Media BV gegenüber dem Auftraggeber vollständig beglichen sind.
11. Wird der Vertrag (teilweise) aufgelöst, werden die Forderungen von TMC Media BV gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
ARTIKEL 9. VOICE-OVER/STIMME, MUSIK- UND SONSTIGE RECHTE
1. Die Kosten für Voice-Over fallen unter die zusätzlichen Kosten, die vom Auftraggeber separat zu tragen sind und die nicht im Angebot (Preis) enthalten sind. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden diese Kosten von TMC Media BV separat in die (End-)Rechnung aufgenommen.
2. Für Musik, die in einer Videoproduktion oder einer Online-Veröffentlichung verwendet wird, muss der Auftraggeber eine Vergütung für die Rechte an eine Urheberrechtsorganisation wie Buma/Stemra, SENA, Stichting SYNC oder eine vergleichbare Organisation entrichten. Der Auftraggeber ist jederzeit selbst für die Registrierung, Vergütung und Zahlung dieser Urheberrechte sowie für die Überwachung derselben verantwortlich.
3. Die vorgenannten Vergütungen für Urheberrechte sind zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten sind und vom Auftraggeber separat zu entrichten sind. Die somit fälligen Beträge werden der (End-)Rechnung hinzugefügt.
4. TMC Media BV kann auf Anfrage eine Schätzung dieser Kosten vornehmen, daraus können jedoch keinerlei Rechte abgeleitet werden. Die tatsächlichen Kosten, die von der jeweiligen Urheberrechtsorganisation festgelegt werden, werden dem Auftraggeber nachträglich von TMC Media BV in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber an TMC Media BV zu zahlen.
ARTIKEL 10. AANSPRAKELIJKHEID
1. TMC Media BV zal haar werkzaamheden naar beste kunnen verrichten en daarbij de zorgvuldigheid in acht nemen die van een zorgvuldig opdrachtnemer mag worden verwacht.
2. TMC Media BV is niet verantwoordelijk of aansprakelijk voor de inhoud van door Opdrachtgever aangeleverd promotiemateriaal. Indien een tekortkoming ontstaat of een fout gemaakt wordt doordat de Opdrachtgever onjuiste of onvolledige informatie heeft verstrekt, is TMC Media BV voor de daardoor ontstane schade niet aansprakelijk.
3. Opdrachtgever is aansprakelijk voor alle schade die TMC Media BV mocht lijden ten gevolge van een aan Opdrachtgever toerekenbare tekortkoming in de nakoming van de verplichtingen voortvloeiende uit de Overeenkomst en deze voorwaarden.
4. Wijzigingen in de gegevens van Opdrachtgever dient Opdrachtgever direct schriftelijk mede te delen aan TMC Media BV. Indien de Opdrachtgever hierin verzuimt, is de Opdrachtgever aansprakelijk voor eventuele schade die TMC Media BV als gevolg daarvan lijdt.
5. In geval van toerekenbare tekortkoming in de nakoming van de Overeenkomst door TMC Media BV is TMC Media BV slechts aansprakelijk voor vervangende schade als bedoeld in artikel 6:87 BW en is zij gehouden de waarde van de achterwege gebleven prestatie te vergoeden.
6. De totale aansprakelijkheid van TMC Media BV is met inachtneming van het bepaalde in artikel 10 lid 7 beperkt tot de vergoeding welke TMC Media BV voor haar Werkzaamheden in het kader van de Overeenkomst heeft ontvangen. Voor overeenkomsten die een langere looptijd hebben dan zes maanden, geldt dat de totale aansprakelijkheid onder de Overeenkomst verder is beperkt tot maximaal de vergoeding over de laatste zes maanden en voorts met inachtneming van het bepaalde in artikel 10 lid 7.
7. Bovendien is de aansprakelijkheid van TMC Media BV in totaliteit beperkt tot het bedrag dat in het desbetreffende geval onder de afgesloten bedrijfsaansprakelijkheidsverzekering wordt uitgekeerd, vermeerderd met het bedrag van het eigen risico. TMC Media BV mag de verplichting tot vergoeding van de schade verrekenen met de niet betaalde facturen en door Opdrachtgever verschuldigde invorderingskosten en (wettelijke) rente.
8. Voornoemde limiteringen van aansprakelijkheid zijn niet van toepassing indien sprake is van schade ten gevolge van grove schuld of opzet door TMC Media BV of haar leidinggevenden. 9. Voor personen (en gevolgen van hun handelen en nalaten) die TMC Media BV op aanwijzing van Opdrachtgever heeft ingeschakeld, is TMC Media BV niet aansprakelijk.
10. TMC Media BV is indien sprake is van aansprakelijkheid, uitsluitend aansprakelijk voor directe schade. Voor andere, indirecte en/of gevolgschade (inclusief maar niet beperkt tot gederfde winst, bedrijfsstagnatiekosten, verlies van relaties, o.a. voortvloeiende uit enige vertraging, verlies van gegevens, goodwill, overschrijding van een leveringstermijn en/of geconstateerde gebreken) dan door Opdrachtgever geleden directe vermogensschade is TMC Media BV niet aansprakelijk.
11. Voor zover Opdrachtgever en TMC Media BV in de Overeenkomst of tijdens de uitvoering van de Overeenkomst, termijnen zijn overeengekomen waarbinnen de Werkzaamheden dienen te worden verricht, zijn deze termijnen indicatief en niet bindend, tenzij uitdrukkelijk schriftelijk anders overeengekomen zoals bij een overeenkomst van opdracht voor bepaalde tijd. Overschrijding daarvan zal nimmer een tekortkoming in de nakoming van de verplichting van TMC Media BV opleveren en Opdrachtgever niet het recht geven daarom schadevergoeding en/of ontbinding van de Overeenkomst te vorderen. Bij overschrijding van een termijn dient de Opdrachtgever TMC Media BV daarom schriftelijk in gebreke te stellen. TMC Media BV dient daarbij een redelijke termijn te worden geboden van minimaal twee (2) weken of zoveel langer als gegeven de omstandigheden redelijk is om alsnog uitvoering te geven aan de Overeenkomst.
12. Opdrachtgever is verplicht om binnen twee (2) maanden nadat zij een onjuistheid in de uitvoering van de Overeenkomst en het al dan niet daaruit voortvloeiende schaderisico heeft gesignaleerd of redelijkerwijze had kunnen signaleren, daarvan schriftelijk mededeling te doen aan TMC Media BV.
13. Indien de in het voorgaande lid bedoelde mededeling niet of te laat wordt gedaan, is TMC Media BV op geen enkele wijze verplicht tegenover Opdrachtgever om de geleden schade te vergoeden of ongedaan te maken op een wijze die past bij en aansluit op de inhoud van de opdracht en de aard van de Werkzaamheden.
14. Opdrachtgever vrijwaart TMC Media BV voor alle aanspraken die derden ten opzichte van TMC Media BV pretenderen en uitoefenen ter vergoeding van geleden schade, gemaakte kosten, gederfde winst en andere uitgaven die op enigerlei wijze verband houden met en/of voortvloeien uit de uitvoering van de opdracht door TMC Media BV voor Opdrachtgever.
15. Na verloop van twaalf maanden te rekenen vanaf het einde van de Overeenkomst of voltooiing van de Werkzaamheden vervalt ieder recht van Opdrachtgever tegenover TMC Media BV ter zake schade ontstaan door eventuele tekortkomingen en/of fouten van TMC Media BV bij de uitvoering van de Overeenkomst.
ARTIKEL 11. HÖHERE GEWALT
1. TMC Media BV ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und für den sie weder kraft Gesetzes noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts noch nach den im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen haftet.
2. Unter höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was in diesem Bereich gesetzlich und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen zu verstehen, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar sind oder nicht, auf die TMC Media BV keinen Einfluss ausüben kann, die TMC Media BV jedoch daran hindern, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Als solche Umstände höherer Gewalt gelten in jedem Fall die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund der Verhinderung von durch TMC Media BV beauftragten Dritten sowie die Unmöglichkeit für TMC Media BV infolge von
Krankheit, Streiks, Störungen der Energieversorgung, Verkehrsbeeinträchtigungen, Störungen im Transportwesen, im Post- und/oder Telekommunikationswesen sowie Störungen in Netzwerken, der Infrastruktur und durch Computerhacking. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
3. TMC Media BV kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
4. Soweit TMC Media BV zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der bereits erfüllte bzw. noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist TMC Media BV berechtigt, die Leistungen bezüglich des bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teils separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
ARTIKEL 12. BESCHWERDEN
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung und/oder Lieferung der Waren zu prüfen, ob TMC Media BV den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat, und ist ferner verpflichtet, TMC Media BV unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald ihm das Gegenteil bekannt wird.
2. Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der betreffenden Dienstleistung bzw. Lieferung der betreffenden Sache schriftlich bei TMC Media BV geltend zu machen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels sowie eine angemessene Frist
zur Behebung enthalten, damit TMC Media BV in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
3. Ist eine Reklamation begründet, wird TMC Media BV die Dienstleistungen/Waren nachträglich wie vereinbart erbringen, es sei denn, dies ist dauerhaft unmöglich oder der Auftraggeber hat inzwischen darauf verzichtet, weil die Erbringung nachweislich sinnlos geworden ist. Letzteres muss vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesen werden.
4. Die Erfüllung des Vertrags gilt zwischen den Parteien als ordnungsgemäß, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, die in Absatz 1 und/oder Absatz 2 dieses Artikels genannte Prüfung oder Mitteilung rechtzeitig vorzunehmen.
5. Die Leistung von TMC Media BV gilt zwischen den Parteien in jedem Fall als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber das Gelieferte oder einen Teil davon in Gebrauch genommen, bearbeitet oder verarbeitet, an Dritte geliefert bzw. in Gebrauch nehmen lassen, bearbeiten oder verarbeiten lassen oder an Dritte liefern lassen hat, auch wenn der Auftraggeber die Bestimmungen im ersten Absatz dieses Artikels beachtet hat.
6. Ist die nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen oder die Lieferung von Waren nicht mehr möglich oder sinnvoll, haftet TMC Media BV nur, wenn und soweit dies im Einklang mit den Bestimmungen in Artikel 11 steht.
ARTIKEL 13. VERTRAULICHKEIT
1. Sofern nicht eine gesetzliche Bestimmung, eine Vorschrift oder eine andere Regelung sie dazu verpflichtet, sind die Parteien verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie von der Gegenpartei erhalten haben, gegenüber Dritten geheim zu halten. Die übermittelnde Partei kann diesbezüglich eine Freistellung gewähren. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der übermittelnden Partei mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt.
2. Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der übermittelnden Partei ist die empfangende Partei nicht berechtigt, die ihr von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen für einen anderen Zweck als den, für den sie erhalten wurden, zu verwenden. Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch für den Fall, dass TMC Media BV in einem Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahren, in dem diese Informationen von Bedeutung sein können, für sich selbst auftritt.
3. Sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung vorliegt, die den Auftraggeber zur Offenlegung verpflichtet, oder sofern TMC Media BV zuvor eine entsprechende Genehmigung erteilt hat, wird der Auftraggeber den Inhalt von Berichten, Arbeiten, Gutachten oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen von TMC Media BV nicht an Dritte weitergeben.
ARTIKEL 14. EIGENTUMSVORBEHALT UND GEGENSTÄNDE DES AUFTRAGGEBERS
1. Alle im Rahmen des Vertrags von TMC Media BV hergestellten oder gelieferten Gegenstände oder Ergebnisse bleiben Eigentum von TMC Media BV, bis die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge vollständig beglichen sind, und zwar unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 15.
2. TMC Media BV wird die ihr vom Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung anvertrauten Gegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers aufbewahren. TMC Media BV haftet jedoch nicht für Schäden an den anvertrauten Gegenständen und für Schäden an (digitalen) Dateien.
3. Unbeschadet der TMC Media BV diesbezüglich zustehenden Rechte wird TMC Media BV die für den Auftraggeber erstellten Filmaufnahmen oder sonstigen Werke bis zu einem Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten zugunsten des Auftraggebers speichern. Gegen eine zusätzliche Vergütung und sofern dies vertraglich vereinbart wurde, kann TMC Media BV die erstellten Filmaufnahmen oder sonstigen (digitalen) Werke für einen längeren Zeitraum speichern.
4. TMC Media BV haftet nicht für den Verlust von Filmaufnahmen oder sonstigen Werken, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, unvorhergesehene Umstände wie Computerabstürze, Brand, Einbruch oder andere unvorhergesehene Situationen.
5. TMC Media BV berechnet für die Speicherung der Daten pro Projekt und pro 6 Monate einen Betrag von 45 Euro, der vom Auftraggeber im Voraus zu zahlen ist.
ARTIKEL 15. GEISTIGES EIGENTUM
1. Alle (Ansprüche auf) geistige oder gewerbliche Schutzrechte (wie z. B. Patentrechte, Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte), die – wo und wann auch immer – in Bezug auf die Ergebnisse ausgeübt werden können oder werden können, stehen TMC Media B.V. und/oder ihren Lizenzgebern zu, sowohl zum Zwecke der Nutzung als auch zum Zwecke der Verwertung. Soweit ein solches Recht nur durch Hinterlegung oder Eintragung erworben werden kann, ist ausschließlich TMC Media B.V. und/oder ihr Lizenzgeber dazu berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Parteien können vereinbaren, dass die in Absatz 1 genannten Rechte ganz oder teilweise auf den Auftraggeber übertragen werden. Diese Übertragung und die etwaigen Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden stets schriftlich in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung wird ein Nutzungsrecht gemäß Absatz 3 dieses Artikels gewährt.
3. Hat der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit TMC Media BV vollständig erfüllt und erfüllt er diese auch weiterhin, erwirbt er das Recht, das Ergebnis selbst in den Niederlanden gemäß dem vereinbarten Verwendungszweck zu nutzen. Wurden keine Vereinbarungen über den Verwendungszweck getroffen, so beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die einmalige Nutzung des Ergebnisses, für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feste Pläne vorlagen und für die der Auftrag (offensichtlich) erteilt wurde. Diese Pläne müssen TMC Media BV vor Vertragsabschluss nachweislich mitgeteilt worden sein.
4. Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, das Ergebnis anzupassen, in größerem Umfang oder auf andere Weise als vereinbart zu (wieder)verwenden oder umzusetzen oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen. TMC Media BV kann diese Zustimmung an Bedingungen knüpfen, darunter die Zahlung einer angemessenen Vergütung.
5. Sofern das Ergebnis dies zulässt, ist TMC Media BV jederzeit berechtigt, ihren Namen darauf anzugeben (oder angeben zu lassen) oder zu entfernen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Ergebnis ohne Nennung des Namens von TMC Media BV zu nutzen. Der Auftraggeber wird diesbezüglich die Anweisungen zur Art und Weise der Nennung des Namens und der Rechte von TMC Media beachten.
6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gehört die Durchführung von Recherchen zum Bestehen von Rechten des geistigen oder gewerblichen Eigentums (wie z. B. Patent-, Marken-, Handelsnamen-, Urheber-, Bildnis-, Datenbank-, Geschmacksmuster- und verwandte Schutzrechte) Dritter nicht zu den Leistungen. Gleiches gilt für eine etwaige Prüfung der Möglichkeit solcher Schutzformen für den Auftraggeber.
7. Die Kosten für Lizenzen Dritter zur Nutzung von durch geistige oder gewerbliche Schutzrechte geschütztem Material, das bei der Erfüllung des Vertrags verwendet wird, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Unter solch geschütztem Material sind unter anderem, jedoch nicht abschließend, zu verstehen: Schriftarten, Software, Corporate-Design-Elemente, Fotos, Videos, Stockbilder, Datenbanken, Logos und Kompositionen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten an TMC Media BV bzw. an die jeweiligen Rechteinhaber zu erstatten. Das Vorstehende gilt auch in Bezug auf Bildrechte von Statisten, Interviewpartnern oder anderen Personen bzw. Rechteinhabern einer Videoproduktion sowie Bildrechte beispielsweise an Gebäuden, Kunstwerken oder Drehorten.
8. TMC Media BV hat unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und ohne dass hierfür eine Vergütung geschuldet wird, die Freiheit, die Ergebnisse für eigene Werbezwecke, zur Akquise von Aufträgen sowie für Werbezwecke, einschließlich Wettbewerbe und Ausstellungen u. Ä., zu nutzen.
9. Durch die Erteilung eines Auftrags zur Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von durch geistige oder gewerbliche Schutzrechte geschützten Gegenständen garantiert der Auftraggeber, dass keine Verletzung solcher Rechte Dritter vorliegt, und stellt er TMC Media BV gerichtlich und außergerichtlich von allen Folgen frei, die sich aus der Nutzung, der Vervielfältigung oder der Veröffentlichung ergeben.
ARTIKEL 16. ANWENDBARES RECHT
1. Für alle Verträge zwischen TMC Media BV und dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die etwaige Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aufgrund des Vertrags (bzw. dessen Auslegung und/oder Erfüllung) werden vom Gericht in Den Haag entschieden.
ARTIKEL 17. VERÖFFENTLICHUNG UND ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Den Haag hinterlegt und werden von TMC Media BV auf Anfrage kostenlos zugesandt. Die Geschäftsbedingungen können zudem über die Website www.TMCMedia.nl/algemenevoorwaarden eingesehen, kopiert und gespeichert werden.
2. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Fassung bzw. die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit TMC Media BV gültig war.
3. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
